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Leistungen

Umstrukturierungen von Betrieben, Betriebserweiterungen und Neugründungen erfordern oft Immissions-, Schall- oder Geräuschgutachten. Unser Team von Ingenieuren, Wissenschaftlern und Fachleuten unterstützt Kunden bei der Erstellung solcher Gutachten und begleitet sie bei Genehmigungsverfahren. So können unsere Kunden sicher sein, dass ihre Projekte den gesetzlichen Anforderungen entsprechen und eine reibungslose Umsetzung gewährleistet ist.

Planen Sie die Ausweisung eines Baugebietes oder Wohnbebauung eines einzelnen Baugrundstückes im Nahbereich tierhaltender landwirtschaftlicher, gewerblicher oder industrieller Anlagen? Dann erstellen wir gerne eine Vorabschätzung zur Ermittlung der Geruchsimmissionsbelastung für Sie.


Sie planen, Ihren Betrieb zu erweitern, oder möchten einen Neustandort erschließen? Bevor eine Stallanlage in Betrieb genommen werden kann, sind im Rahmen des Genehmigungsverfahrens nach BImSchG oder Baurecht eine Vielzahl von Fragen zu klären und Entscheidungen vorzubereiten. So muss u.a. ermittelt werden, ob die Richtwerte für Geruch, Ammoniak und Staub gemäß TA Luft 2021 eingehalten werden. Im Hinblick auf die Stickstoffdeposition sind die aktuelle Erlasslage bzw. der Stickstoff-Leitfaden der LAI (Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft für Immissionsschutz) sowie der EU-Richtlinien (FFH-Gebiete) maßgebend. Eine Vorabschätzung dient hier zunächst als erste Potenzialanalyse. Diese erste Einschätzung beschäftigt sich je nach Standort, Größe und Art des Bauvorhabens mit folgenden Fragen des Immissionsschutzes:


Befinden sich im immissionsrelevanten Umfeld Wälder, FFH-Gebiete, nach § 30 BNatSchG (Bundesnaturschutzgesetz) geschützte Biotope oder FFH-Lebensraumtypen? Falls ja, wird die Höhe der Ammoniakimmissionen und der Stickstoffdeposition in diese Bereiche ermittelt.


Gibt es im Einwirkungsbereich des Bauvorhabens Wohnhäuser oder andere Bereiche, in denen sich Personen nicht nur vorübergehend aufhalten? Falls ja, wird die geruchliche Vorbelastung analysiert und eine Prognose dafür erstellt, wie sich das Bauvorhaben auf die geruchliche Immissionssituation auswirkt.


Gegebenenfalls wird an dieser Stelle auch eine Prognose für die zu erwartenden Staub- und Bioaerosolimmissionen erstellt.


Im Fokus steht, in Abstimmung mit der zuständigen Genehmigungsbehörden zu analysieren, unter welchen Voraussetzungen das anvisierte Projekt aus Sicht des Immissionsschutzes realisierbar ist.

In unserer unterschiedlich dicht besiedelten Landschaft kommt es mit zunehmender Größe der Projekte immer häufiger zu der Frage, ob das jeweilige Vorhaben am geplanten Standort aus Sicht des Immissionsschutzes genehmigungsfähig ist.


Daher wird für die Erweiterung eines Betriebes oder die Erschließung eines Neustandortes je nach Standort, Größe und Art des Bauvorhabens ein Immissionsgutachten notwendig. Wir klären für Sie, ob die Richtwerte für Geruch, Ammoniak und Staub gemäß TA Luft 2021 eingehalten werden. Im Hinblick auf die Stickstoffdeposition sind die aktuelle Erlasslage und der Leitfaden zur Ermittlung und Bewertung von Stickstoffeinträgen der Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft für Immissionsschutz maßgebend für die Beurteilung. Weiterhin spielt die Frage nach der zulässigen Belastung durch Keime in Genehmigungsverfahren nach BImSchG (Bundesimmissionsschutzgesetz) eine immer zentralere Rolle.


Planen Sie die Ausweisung eines Baugebietes oder eines einzelnen Baugrundstückes? Dann erstellen wir gerne ein Gutachten zur Ermittlung der Immissionsbelastung für Sie, z.B. für


  • Geruch
  • Ammoniak
  • Stickoxide
  • Stickstoffdeposition
  • Staub
  • Keime bzw. Bioaerosole

Der Betrieb von Gewerbe- und Industrieanlagen sowie Freizeit- und Sportanlagen geht in der Regel mit - je nach Anlage unterschiedlich hohen - Schallemissionen einher. 


Die daraus resultierenden Schallimmissionen können im Bereich lärmempfindlicher Nutzungen zu Belästigungen führen. Im Rahmen von Genehmigungsverfahren werden daher häufig Gutachten zum Thema Lärm erforderlich.


Sie benötigen im Rahmen eines Investitionsvorhabens eine Schallimmissionsprognose? Gerne erstellen wir nach den Regelwerken, die für die geplanten und vorhandenen Nutzungen relevant sind (z.B. TA Lärm, DIN 45691 (Geräuschkontingentierung), 16. BImSchV (Verkehrslärmschutzverordnung) und 18. BImSchV (Sportanlagenlärmschutzverordnung)), die erforderliche Prognose für Sie.


Planen Sie die Ausweisung eines Baugebietes oder Wohnbebauung eines einzelnen Baugrundstückes im Nahbereich landwirtschaftlicher, gewerblicher oder industrieller Anlagen? Wir berechnen gerne für Sie die Schallimmissionssituation (gemäß DIN 18005, TA Lärm etc…), mögliche Maßnahmen zur Schallminderung sowie die erforderlichen Bauschalldämmmaße gemäß DIN 4109.

Gemäß § 3 BImSchG gehört auch Licht zu den Einflussfaktoren, die dazu geeignet sind, Gefahren, erhebliche Nachteile oder erhebliche Belästigungen für die Allgemeinheit oder die Nachbarschaft herbeizuführen. Dieses kann zum Beispiel die Blendwirkung des von Photovoltaikanlagen reflektierten Sonnenlichtes auf Verkehrswege oder in benachbarten Wohnräumen sowie die Raumaufhellung durch kontinuierlich beleuchtete Gewerbe- oder Industrieanlagen betreffen. Auch die Scheinwerfer von Autos beim Verlassen einer Tiefgarage, die Beleuchtung einer Tiefgaragenausfahrt oder die Beleuchtung von Sportplätzen können zu Belästigungen führen.


Wir können diese Problematik im Bedarfsfall durch geeignete Simulations-Software für Sie analysieren und entsprechend gutachterlich bewerten.

Planen Sie die Ausweisung eines Baugebietes oder Wohnbebauung eines einzelnen Baugrundstückes im Nahbereich tierhaltender landwirtschaftlicher, gewerblicher oder industrieller Anlagen? Dann erstellen wir gerne ein Gutachten zur Ermittlung der Geruchsimmissionsbelastung für Sie.


Gerüche

Gerüche aus Industrieanlagen, Gewerbe und Landwirtschaft können in der Umgebung zu Belästigungen führen. Wir klären für Sie, ob es im Bereich vorhandener oder geplanter Wohnhäuser (Immissionsorte) aufgrund der Vorbelastung und der Emissionspotentiale vorhandener und geplanter Projekte zu immissionsschutzrechtlichen Konflikten kommen kann.

Mit Hilfe des computergestützten Partikelmodells AUSTAL können selbst komplexe Emissions- bzw. Immissionssituationen erfasst und bewertet werden. Die Ergebnisse werden anhand der Vorgaben des Anhangs 7 der TA Luft (Technische Anleitung zur Reinhaltung der Luft) bewertet und wenn notwendig werden Maßnahmen zur Emissionsminderung empfohlen.


Ammoniak

Ammoniakemissionen entstehen u.a. in der Landwirtschaft beispielsweise bei der Lagerung von Gülle. Sie werden gemäß den Vorgaben der TA Luft hinsichtlich ihrer Auswirkungen auf die Umwelt betrachtet. Wir ermitteln für Sie im Rahmen einer Vorabschätzung oder eines Gutachtens, wie sich die zu erwartenden Ammoniakimmissionen im Umfeld der Anlage darstellen und unter welchen Voraussetzungen für das Vorhaben eine Genehmigungsfähigkeit erreicht werden kann. Das Bewertungsverfahren erfolgt zunächst anhand des nach Anhang 1 der TA Luft 2021 ermittelten Mindestabstands und des nach Nr. 4.6.1.1 der TA Luft 2021 ermittelten Bagatellmassenstromes. Die Bestimmung der Immissionskenngrößen erfolgt anhand der in der Ausbreitungsrechnung mit AUSTAL ermittelten vorhabenspezifischen Ammoniakkonzentration.


Stickstoffdeposition

Im Rahmen eines Gutachtens ermitteln wir für Sie die Stickstoffeinträge in hierfür sensible Bereiche wie z.B. Wälder, geschützte Biotope (nach § 30 BNatSchG (Bundesnaturschutzgesetz)) oder FFH-Lebensraumtypen innerhalb und außerhalb von FFH-Gebieten (Flora-Fauna-Habitat-Gebieten). Anhand der rechtlichen Vorgaben bewerten wir, ob und unter welchen Bedingungen das anvisierte Vorhaben zu einer Genehmigungsfähigkeit gelangen kann.


Stickoxide

Eine Hauptquelle für Stickoxide ist der Straßenverkehr. Als weitere Quellen sind Verbrennungsmotoren für Feuerungsanlagen für Kohle, Öl, Gas, Holz und Abfälle sowie Blockheizkraftwerke von Biogasanlagen zu nennen. In Genehmigungsverfahren für Stickoxide emittierende Anlagen müssen im Sinne der TA Luft die Stickoxidemissionen hinsichtlich ihrer Auswirkungen auf die Umwelt betrachtet werden. Wir erstellen hierzu Prognosen, wie sich die Stickoxidkonzentration im Umfeld von o.g. Anlagen darstellen und suchen Lösungswege, damit die geltenden Richtwerte eingehalten werden können.


Staub

Staubemissionen entstehen durch natürliche, aber auch antropogene - also durch den Menschen verursachte - Prozesse (z.B. Industrielle Prozesse, Verkehr, Landwirtschaft und durch Bautätigkeiten). Wir betrachten für Sie im Sinne der TA Luft die Staubimmissionen hinsichtlich ihrer Auswirkungen auf die Umwelt. Im Rahmen einer Vorabschätzung oder eines Gutachtens prüfen wir für Sie, ob die geltenden Richtwerte für Staubimmissionen im Umfeld der Anlage eingehalten werden. Außerdem ermitteln wir, unter welchen Voraussetzungen (z.B. technische Maßnahmen, Standortwahl) das Vorhaben eine Genehmigungsfähigkeit erreichen kann.


Keime bzw. Bioaerosole

Unter dem Begriff Bioaerosole werden biologische luftgetragene Schwebeteilchen wie z.B. Pollen, Pilzsporen, Bakterien und Viren verstanden. Zwar konnte bisher keine Dosis-Wirkungs-Beziehung hinsichtlich des möglichen Auftretens von Erkrankungen bei erhöhter Konzentration von Bioaerosolen nachgewiesen werden, dennoch stellt sich im Rahmen von Genehmigungsverfahren immer häufiger auch die Frage nach möglichen Emissionen. Wir ermitteln für Sie die Notwendigkeit für die Betrachtung von Keimen bzw. Bioaerosolen im Rahmen der Genehmigungsplanung und prüfen anhand der aktuellen Rechts- und Erlasslage, ob die dort festgelegten Vorsorgewerte für Bioaerosole bei Realisierung Ihres Bauvorhabens an kritischen Immissionspunkten eingehalten werden.

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